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Bewerben Sie sich mit Ihrem Projekt

Bewerben können sich ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und Vereine.

Förderregeln: Was müssen Sie beachten?

Bewerben Sie sich hier mit Ihrem Projekt, das Begegnungen und Gemeinschaft fördert. Wir konzentrieren uns auf Vorhaben, die den sozialen Austausch und Zusammenhalt in unserer Region stärken.


  • Die Fördergelder sind ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 – 25 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche Projekte (§ 54 AO) innerhalb unseres Geschäftsgebietes zu verwenden.
  • Die Fördergelder dürfen nur in Sachmittel investiert werden.
  • Bei Kindergärten und Schulen muss die Abwicklung der Reinertragsvergabe über Fördervereine erfolgen.
  • Förderfähig sind geplante oder bereits in der Umsetzung befindliche Projekte.
  • Verwaltungs- und Personalkosten des Empfängers dürfen nicht mit den Fördermitteln beglichen werden.
  • Die Fördermittel dürfen nicht ins Ausland gehen.
Angaben zur Einrichtung

Projekt

24.04.0